Verordnung und Rückerstattung

Als Patient brauchen Sie eine Verordnung vom Arzt zur Physiotherapie. Üblicherweise lautet diese "Physiotherapeutische Bewegungsbehandlung - Einzeltherapie 45 Minuten". Das wird oft als PT 45´ abgekürzt. Diese Verordnung ist dann bei Ihrer Krankenkassa zur Bewilligung vorzulegen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der jeweiligen Kasse. Hier der Link zur ÖGK: https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.837754

Die Kosten der Behandlungen sind vorab selbst zu tragen und können letztlich bei der gesetzlichen Krankenkasse und etwaigen privaten Versicherungen zur Rückerstattung eingereicht werden.